Ausstellungsvergütung

Dazu mal eine kleine Anekdote welche die teilweise bestehende Situation recht treffend beschreibt.

In diesem Sinne empfehlen wir allen Kollegen unter anderem die 2012 erschienene Richtlinie – Ausstellungsvergütung. Diese ist ein guter Ratgeber für die Umsetzung entsprechender Wertschätzung bei der Realisierung von Ausstellungen.

“Für bildende Künstler gibt es, anders als für andere selbstständige Berufsgruppen, keine gesetzlich verankerte Gebührenordnung. Die vorliegende Richtlinie dient zur Ermittlung fachgerechter Leistungsvergütung für Ausstellungen bildender Kunst und wurde am 10.12. bei einer öffentlichen Pressekonferenz im Hygienemuseum in Dresden vorgestellt. Sie können sie in der Geschäftsstelle Ihres Regionalverbandes anfordern oder über den folgenden Link herunterladen:” Quelle: LBK Sachsen

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